Die persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung der Kameradinnen und Kameraden besteht aus:
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Helm mit Halterung für Helmlampe, Feuerwehrstiefel, Handschuhe und dem Arbeitsanzug, dieser besteht beim nicht Atemschutzträger aus Jacke mit Reflexstreifen nach Hupf Teil III (DIN-Norm der Feuerwehr) und Bundhosen mit Reflexstreifen nach Hupf Teil II
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beim Atemschutzträger besteht der Arbeitsanzug aus Überjacke mit Reflexstreifen nach Hupf Teil I, (mit drei bzw. vier Lagen Stoff) Überhose mit Reflexstreifen nach Hupf Teil IV, (mit drei bzw. vier Lagen Stoff) Feuerwehrhandschuhe nach DIN EN 659 Feuerschutzhaube sowie einem Hollandtuch
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Der Arbeitsanzug der Atemschutzträger muss laut DIN-Norm aus einen schwer entflammbaren Stoff bestehen und den Durchlass der Wärmestrahlung so gering wie möglich halten.
Aus eigenen finanziellen Mittel wurde für jede Kameradin und jeden Kameraden eine Bundhose nach Hupf Teil II angeschafft da die Überhosen im Sommer für Übungszwecke zu warm waren.
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Des weiteren haben alle Kameradinnen und Kameraden ein Dienstjackett, ein Hemd/Bluse in blau mit Aufdruck Feuerwehr und für die Kameraden eine Krawatte mit Feuerwehremblem, welche für Beförderungen, Feste oder sonstige Dienstliche Angelegenheiten getragen wird.
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